Die häufigste Frage am Küchentisch lautet: Wie viele Module passen aufs Dach, und wie viele brauche ich überhaupt? Die Antwort ergibt sich aus zwei Grenzen, die selten gleich groß sind. Die eine ist die nutzbare Dachfläche, die andere der eigene Stromverbrauch. Welche der beiden zuerst greift, entscheidet über die sinnvolle Anlagengröße.
Grenze eins: die Dachfläche
Als Richtwert brauchen heute übliche Module auf einem Schrägdach etwa 4,5 bis 5 Quadratmeter Dachfläche je Kilowatt-Peak. Ein Dach mit 40 nutzbaren Quadratmetern trägt damit grob 8 bis 9 kWp. Auf dem Flachdach fällt der Wert deutlich höher aus, weil aufgeständerte Modulreihen Abstand brauchen, damit sie sich nicht gegenseitig verschatten. Dort rechnen wir eher mit dem Eineinhalb- bis Doppelten.
Wichtig ist das Wort nutzbar. Gauben, Dachfenster, Schornsteine, Lüfter, Antennen und die Randabstände, die aus Statik und Windlast folgen, gehen von der Bruttofläche ab. Wie viel am Ende übrig bleibt, sieht man verlässlich erst bei der Aufmaßbegehung, nicht auf dem Satellitenbild.
Grenze zwei: der Verbrauch
Die alte Faustformel lautete: ein Kilowatt-Peak je 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Ein Haushalt mit 4.000 kWh landete damit bei 4 kWp. Diese Regel stammt aus einer Zeit, in der Module teuer waren und die Einspeisevergütung hoch. Beides hat sich gedreht.
Heute sind die Module der günstigste Teil der Anlage. Gerüst, Unterkonstruktion, Elektroarbeiten, Anmeldung und Anfahrt fallen dagegen einmal an, fast unabhängig davon, ob zwölf oder zwanzig Module aufs Dach kommen. Jedes zusätzliche Modul senkt deshalb den Preis pro Kilowatt-Peak. Wir empfehlen in der Regel, das Dach so weit zu belegen, wie es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, statt die Anlage auf den heutigen Verbrauch zu schrumpfen.
Dazu kommt: Der Verbrauch von heute ist selten der Verbrauch von morgen. Eine Wärmepumpe verschiebt ihn um mehrere Tausend Kilowattstunden nach oben, ein Elektroauto ebenfalls. Wer beides für die nächsten Jahre nicht ausschließt, sollte die Anlage nicht auf den Stand von heute auslegen. Ein Dach zweimal einzurüsten ist immer teurer, als es einmal richtig zu belegen.
Drei Schwellen, die man kennen sollte
Bei der Größe spielen einige gesetzliche Grenzen mit hinein:
- 10 kW: Bis zu dieser Leistung gilt die höchste Stufe der Einspeisevergütung. Oberhalb davon wird der darüber liegende Anteil geringer vergütet. Die Staffelung wirkt anteilig, es gibt also keinen Absturz, sondern einen Mischsatz.
- 30 kWp: Bis zu dieser Grenze sind die Einnahmen aus dem eingespeisten Strom bei Anlagen auf Gebäuden nach § 3 Nr. 72 EStG in der Regel von der Einkommensteuer befreit, und zwar je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt bis höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigen. Auch der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer knüpft an diese Größe an.
- 50 Prozent Dachbelegung: Bei Neubauten und umfassenden Dachsanierungen greift in Niedersachsen die PV-Pflicht nach § 32a NBauO. Dann ist die Mindestgröße nicht mehr eine Frage der Wirtschaftlichkeit, sondern eine Vorgabe.
Wie viel davon nutzen Sie selbst?
Eine Anlage ohne Speicher deckt über das Jahr gesehen typischerweise etwa ein Viertel bis ein Drittel des Haushaltsverbrauchs direkt ab, weil die Erzeugung mittags anfällt und der Verbrauch morgens und abends. Mit einem passend dimensionierten Speicher lässt sich dieser Anteil meist auf die Hälfte bis zwei Drittel heben. Kommen Wärmepumpe und Wallbox hinzu, steigt er weiter, weil beide Verbraucher sich gut in die Sonnenstunden legen lassen.
Diese Bandbreiten sind Erfahrungswerte und keine Zusage. Wie es bei Ihnen tatsächlich aussieht, hängt am Tagesablauf, an der Dachausrichtung und an der Frage, welche Verbraucher steuerbar sind. Genau deshalb rechnen wir jedes Dach einzeln.
Unser Vorgehen
Wir nehmen das Dach auf, prüfen Statik, Verschattung und Zählerschrank, schauen in Ihre letzten Stromabrechnungen und legen daraus zwei bis drei Varianten vor: eine, die den Verbrauch von heute abdeckt, eine, die das Dach ausnutzt, und bei Bedarf eine mit Blick auf Wärmepumpe und Elektroauto. Sie sehen die Erträge, die Investition und die Amortisation für jede Variante nebeneinander und entscheiden dann.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 3 EStG beim Bundesministerium der Justiz, Nummer 72 zur Steuerbefreiung.
- EEG-Fördersätze der Bundesnetzagentur mit der Staffelung nach Leistung.
- PV-Pflicht in Niedersachsen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, mit Rechenbeispielen zur Wirtschaftlichkeit.