Die Umrüstung lokaler Energie-Erzeugungs- oder Heizsysteme von fossilen, zu erneuerbaren Energieträgern aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse, wird auch heute noch (Stand: August 2026) zum Teil gefördert. Da es unterschiedliche Förderprogramme auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene geben kann, die sich manchmal sogar gegenseitig ausschließen können, versuchen wir Sie mit dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht auf einem aktuellen Stand zu halten (ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit).
Gast & Partner baut Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp, Batteriespeicher, Wallboxen und Wärmepumpen für private Betreiber im Umkreis von etwa 100 km rund um Braunschweig. In dieser Region kommen folgende Fördermittel generell in Betracht:
Nullsteuersatz (0% Umsatzsteuer)
Für Photovoltaik-Anlagen bis maximal 30 kWp, gebaut auf dem eigenen Hausdach, Garagen, Carport oder Nebengebäuden, gilt seit dem 01. Januar 2023 bis auf Weiteres ein bundesweit gültiger Umsatzsteuersatz von 0%. Entsprechend muss die normalerweise übliche Mehrwertsteuer von 19% gar nicht erst mitbezahlt werden, Angebote und Rechnungen werden daher in der Regel netto gleich brutto von uns ausgestellt.

Die Förderung umfasst alle wesentlichen Komponenten und Arbeitsleistungen zum Bau einer schlüsselfertigen Solarstrom-Anlage, angefangen beim Gerüstbau und notwendigen Anmeldungen, über die Photovoltaik-Module mit entsprechender Unterkonstruktion, dem oder den Wechselrichtern sowie einem Speichersystem. Zusätzliche E-Auto-Ladestationen, Heizanlagen oder nachträglichen Wartungen sind ausgenommen und bleiben weiterhin mit 19% belegt.
Auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern können von dieser Förderung profitieren, dafür wurde die mögliche Anlagengröße bei 15 kWp pro Wohneinheit bemessen. Alle weiteren Details hierzu können auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums nachgelesen werden.
EEG-Einspeisevergütung und Einkommensteuer-Befreiung
Die bundesweit gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz) gilt für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von maximal 100 kWp, wobei die Sätze je nach Anlagengröße und -art gestaffelt wurden. Der EEG-Fördersatz gilt ab dem Tag der vergütungstechnischen Inbetriebnahme einer Anlage, und wird anschließend für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres festgeschrieben. Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, liegt die Vergütung bei Überschusseinspeisung bei 7,70 Cent/kWh bis 10 kW, bei 6,66 Cent/kWh bis 40 kW und bei 5,44 Cent/kWh bis 100 kW. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 Cent/kWh bis 10 kW sowie 10,24 Cent/kWh bis 40 und bis 100 kW. Die Staffelung wirkt anteilig: Bei einer Anlage mit 15 kW werden die ersten 10 kW mit dem höheren und die restlichen 5 kW mit dem niedrigeren Satz vergütet, woraus sich ein Mischsatz ergibt. Für alle noch nicht realisierten Bauten sinkt die EEG-Einspeisevergütung alle 6 Monate um jeweils 1%. Alle Details hierzu können auf der Webseite der Bundesnetzagentur nachgelesen werden.
Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sind die Einnahmen durch den eingespeisten Strom zudem meist von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG), was insbesondere den Umgang mit dem Finanzamt in der Betriebsphase nochmal deutlich vereinfacht. Bei mehreren Photovoltaikanlagen gilt diese Regel bis 100 kWp pro Steuerpflichtigen insgesamt. Alle Details hierzu können im Gesetzestext zu § 3 Nr. 72 EStG nachgelesen werden.
Heizungsförderung
Das bundesweit seinerzeit in einigen Medien als „Heizungshammer“ bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass bei einem Heizungstausch ein System mit mindestens 65% erneuerbare Energie-Nutzung eingebaut werden muss – also bspw. auf eine Wärmepumpe, Biomasse oder Hybrid-Komponente wie Solarthermie, Heizstäbe oder eine Pellet-Heizung. Das KfW-Programm 458 unterstützt diese Anforderungen durch finanzielle Zuschüsse von bis zu 80% der förderfähigen Kosten. Die KfW hat die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 angepasst: Bei Einfamilienhäusern werden Kosten bis zu 28.000 € berücksichtigt, und der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30%, einem bis zum 31. Januar 2027 befristeten Klimageschwindigkeitsbonus von 16% sowie einem Einkommensbonus von 10% bis 40% zusammen. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Maximalbeträge für die erste Wohneinheit (28.000 €) zzgl. 15.000 € für die zweite bis zur sechsten Wohneinheit und nochmal 8.000 € für alles ab der 7. Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um jeweils 750 €. Alle weiteren Details zum Programm 458 können auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genau nachgelesen werden.
Für umfangreichere Sanierungsmaßnahmen an Immobilien die u.a. auch ein neues Heizsystem beinhalten, gibt es zudem das KfW-Programm 261. Es fördert die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und den Kauf von sanierten Gebäuden, in dem es zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit anbietet, die durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 40% der Kreditsumme ergänzt werden können. Alle weiteren Details zum Programm 261 können auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genau nachgelesen werden.
Für alle Vorhaben die noch unter Finanzierungsvorbehalt stehen, könnte auch das KfW-Programm 270 („Erneuerbare Energien – Standard“) einen Blick lohnen. Darin wird ein zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen angeboten. Es kann über die Hausbanken beantragt werden. Alle weiteren Details zum Programm 270 können auf dieser Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genau nachgelesen werden.
Kommunale Förderprogramme in der Region
Kommunale Förderungen gibt es im Großraum Braunschweig, Hannover, Wolfsburg, Celle, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Hildesheim, Helmstedt, Peine und Salzgitter nur noch sehr vereinzelt, meist als kleine Pauschalen für Balkonkraftwerke (mit maximal 0,8 kW) oder als Spezialprogramme für erhöhte Aufwände bei denkmalgerechten Bauten. Sie sind zudem oft budgetär gedeckelt und funktionieren nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, daher sind sie häufig schnell wieder ausgeschöpft. Kommunale Zuschüsse sind ein netter On-Top-Bonus, aber man sollte eine Photovoltaik‑ oder Wärmepumpen‑Investition nicht davon abhängig machen.
Folgende Förderprogramme könnten Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens je nach Standort Ihrer Immobilie mit Blick auf 2026 genauer ansehen:
Braunschweig, Stadt: Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen (Balkonsolar) bis 0,8 kW, Inselsolaranlagen für Kleingärten, vertikalen PV-Anlagen (Fassade, Zäune), gemeinschaftlichen Solarstromprojekten (Mieterstrom, GGV), Wärmepumpen und energieeffizienz-Maßnahmen an Bestandsimmobilien (Dämmung). Das Budget für das Förderjahr 2026 ist nach Angaben der Stadt bereits ausgeschöpft, eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich. Für mehr Details bitte hier klicken.
Förderung von 10% der Investitionssumme für alle PV-Aufdach-Anlagen, errichtet und bestellt bei BS|ENERGY, sofern gleichzeitig auch ein „Naturstrom“ Tarif abgeschlossen wurde. Für mehr Details bitte hier klicken.
Celle, Stadt: Aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Celle werden Photovoltaik-Anlagen mit 200,00 € je kWp installierter Leistung gefördert, höchstens 1.200,00 € je Anlagenstandort. Vorausgesetzt wird eine weitestgehend verschattungsfreie Anlage. Die Förderperiode läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Mai eines Jahres. Für mehr Details bitte hier klicken.
Gifhorn, Landkreis: Gefördert werden Balkonkraftwerke für Haushalte mit geringem Einkommen (bis zum Doppelten des Bürgergeld-Regelsatzes). Die Förderung kann ausschließlich online über das Serviceportal des Landkreises beantragt werden. Für mehr Details bitte hier klicken.
Goslar, Stadt und Landkreis: Ein eigenes kommunales Zuschussprogramm für Photovoltaik besteht derzeit nicht. Das Klimaschutzmanagement des Landkreises vermittelt stattdessen kostenfreie Energie- und Fördermittelberatungen sowie Solar-Checks. Für mehr Details bitte hier klicken.
Göttingen, Stadt: Der städtische KlimaFonds fördert im Modul „Energie erzeugen“ Balkon-PV-Anlagen und Batteriespeicher. Dachanlagen ab 5 kWp Modulleistung werden ausschließlich für eingetragene, gemeinnützige Vereine bezuschusst, Unternehmen sind ausgeschlossen. Nach Angaben der Stadt sind die Mittel für 2026 seit dem 8. Juni 2026 ausgeschöpft, eine Antragstellung ist bis auf Weiteres nicht möglich. Für mehr Details bitte hier klicken.
Hannover, Stadt und Region: Der enercity-Fond „proKlima“ bietet für Wohngebäude eine Vielzahl von Förderprogrammen im Bereich Solarenergie, Heizung und Dämmung. Das Programm „DachVollToll“ fördert Vollbelegungen von PV-Dächern. Es gibt darüber hinaus Gründach- und Fassaden-Programme sowie Mieterstromzuschüsse, genauso wie Solarthermie-, Wärmepumpen- und Fernwärme-Zuschüsse. Für mehr Details bitte hier klicken.
Helmstedt, Stadt und Region: Förderung privater Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, darunter Balkonsolaranlagen und Mieterstromprojekte. Für mehr Details bitte hier klicken.
Hildesheim, Stadt: Förderung von denkmalgerechten Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen von bis zu 5.000 € pro Maßnahme. Eine eigene Programmseite betreibt die Stadt dazu nicht; Ansprechpartnerin ist die Untere Denkmalschutzbehörde. Für mehr Details bitte hier klicken.
Hildesheim, Landkreis: Ein eigenes Zuschussprogramm für Photovoltaik besteht derzeit nicht. Das Balkonkraftwerk-Programm des Landkreises lief nur vom 04.07.2023 bis zum 31.12.2023 mit maximal 200 Euro je Haushalt und ist beendet, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Zentrale Anlaufstelle ist stattdessen die Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim, deren Gesellschafter der Landkreis ist. Sie berät unabhängig zu Fördermitteln und bietet für Ein- und Zweifamilienhäuser eine kostenlose einstündige Solar-Beratung vor Ort an. Für eine erste eigene Einschätzung lohnt außerdem das Solardachpotenzialkataster im Geoportal des Landkreises: Es beruht auf Laserscandaten und weist für nahezu jede Dachfläche im Kreisgebiet kostenlos Ausrichtung, Neigung, Verschattung und den zu erwartenden Jahresertrag aus. Es ersetzt laut Landkreis keine Fachberatung, liefert aber einen belastbaren Ausgangswert.
Peine, Stadt und Landkreis: Der Landkreis Peine bietet nach eigenen Angaben derzeit keine eigenen Förderprogramme zum Themenfeld Klimaschutz an, das Photovoltaik-Programm der Gemeinde Wendeburg ist ausgelaufen. Die Förderübersicht der Klimaschutzagentur des Landkreises listet die verbliebenen Bundes- und Landesprogramme. Für mehr Details bitte hier klicken.
Salzgitter, Stadt: Ein kommunales Zuschussprogramm für Photovoltaik besteht derzeit nicht. Die Stadt bietet stattdessen kostenfreie Energieberatungen vor Ort sowie den „Solar-Check“ für Ein- und Zweifamilienhäuser an. Für mehr Details bitte hier klicken.
Wolfsburg, Stadt: Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen (Balkonsolar) und auch Photovoltaik-Anlagen ab 1 kWp sowie Stromspeichern ab 3 kWh auf bestehenden Gebäuden. Das Antragsfenster für 2026 ist am 14. Juni 2026 abgelaufen. Für mehr Details bitte hier klicken.
Sonstige: Für die übrigen Kommunen im Umkreis sind uns derzeit keine eigenen Photovoltaik-Programme bekannt. Kommunale Töpfe sind fast immer gedeckelt und können unterjährig aufgebraucht sein – ein Blick auf die Seite der jeweiligen Stadt oder des Landkreises lohnt sich deshalb kurz vor der Beauftragung. Alle kommunalen Angaben in dieser Übersicht wurden zuletzt am 5. August 2026 direkt bei den genannten Stellen geprüft.