Für Betreiber von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wallboxen/Ladestationen und Wärmepumpen gibt es in Deutschland eine nahezu endlose Zahl an Versicherungsangeboten. Privatpersonen können meist einen bereits ausreichenden Basis-Schutz durch die Erweitertung ihrer bestehenden Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherung erzielen – alternativ lassen sich auch Allgefahren-Policen abschließen, die zusätzliche Risikofaktoren abdecken. Gewerbliche Anlagenbetreiber benötigen eigentlich immer eine eigenständige Allgefahrenversicherung sowie eine Betriebshaftpflicht – bei geschäftskritischen Anwendungen zudem noch eine Betriebsunterbrechungsversicherung.
Private Anlagenbetreiber
Eigenheim-Besitzer können die am häufigsten auftretenen Risiken bereits durch eine Erweiterung oder Aktivierung der vorhandenen Wohngebäudeversicherung abdecken, dies umfasst in der Regel mögliche Schäden durch Stürme, Hagelschlag, Blitz/Überspannungen sowie Feuer/Brand. Auch die eigene Hausratversicherung sollte überprüft werden, falls Ladestationen oder Wärmepumpen dort zumindest wertmäßig integriert werden sollten.
Soll der private Versicherungsschutz darüber hinaus ausgeweitet noch werden, lohnt sich dann ein Blick auf die Allgefahren- und Spezialversicherungen des jeweiligen Anbieters. Dort werden häufig ergänzende Risiken wie Diebstahl, Vandalismus, Tierbisse an Kabeln, Defekte durch eigene Fehlbedienung oder Einnahmeverluste bei längeren Ausfällen von Geräten berücksichtigt – Letztere kann besonders bei Volleinspeiser-Photovoltaik-Anlagen sinnvoll sein.
Um mögliche Schäden an Dritten zu inkludieren, sollte zudem bei der eigene Privathaftpflicht nachgefragt werden, ob eine ausreichende Abdeckung vorhanden ist – dies ist im Normalfall aber bereits gegeben und daher nur sicherheitshalber empfohlen.
Gewerbliche Anlagenbetreiber
Das Thema Versicherungen ist für gewerbliche Anlagenbetreiber deutlich komplexer, da höhere Leistungsgrößen, Investitionssummen und Sicherheitsanforderungen sowie gegenbenenfalls auch geschäftlicher Schaden bei Anlagenausfällen involviert sein könnten. Obwohl auch hier ebenfalls keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, kommen gewerbliche Anlagenbetreiber praktisch nicht ohne eine Allgefahren- und Betriebsunterbrechungsversicherung aus, die in Kombination mit der sowieso vorgeschriebenen Betriebshaftpflicht letztlich einen ausreichenden Schutzumfang gewährleisten sollte.

Eine Elektronik-/Photovoltaik-Allgefahrenversicherung deckt in der Regel Risiken wie Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus, Defekte oder Tierbisse ab. Die Deckungssummen sind individuell zu vereinbaren. Banken und Förderstellen schreiben häufig eine entsprechende Versicherung vertraglich vor.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt Umsatzausfälle und ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn ein Betrieb stark von der Stromversorgung (bspw. mit PV-Strom) oder weiteren, neu installierten Versorgungsanlagen abhängig ist. Auch Unternehmungen deren Geschäftsgrundlage Mieterlöse, Pacht oder die Einspeisevergütung sind, sollten sich mit einer solchen Versicherungskomponente auseinandersetzen.
Ergänzend dazu deckt die Betriebshaftpflicht mögliche Schäden gegenüber Dritten ab. Darunter würden bspw. Dachlast/Statik-Schäden, Sturmfolgen oder auch Benutzerfehler fallen. Sie ist für Unternehmen verpflichtend und daher sowieso vorhanden, sollte jedoch bspw. beim Aufbau ergänzender Ladeinfrastruktur auch diese damit neu einhergehenden Risiken mit abdecken. Auch Wärmepumpen gelten als elektrische Betriebseinrichtungen und sollten explizit aufgeführt/inkludiert sein.
Über diesen Dreiklang hinaus, können noch individuelle Elektronik-, Maschinenbruch-, Cyber- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen ergänzt werden – von mechanischen Fehlern, über Hacker-Angriffe, Fehler in Abrechnungen, Messungen und dem Energieverkauf, können dadurch viele weitere Risikoklassen abgedeckt werden.
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