Die Umrüstung lokaler Energie-Erzeugungs- oder Heizsysteme von fossilen, zu erneuerbaren Energieträgern aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse, wird auch heute noch (Ende 2025) zum Teil gefördert. Da es unterschiedliche Förderprogramme auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene geben kann, die sich manchmal sogar gegenseitig ausschließen können, versuchen wir Sie mit dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht auf einem aktuellen Stand zu halten (ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit).
Gast & Partner baut Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp, Batteriespeicher, Wallboxen und Wärmepumpen für private Betreiber im Umkreis von etwa 100 km rund um Braunschweig. In dieser Region kommen folgende Fördermittel generell in Betracht:
Nullsteuersatz (0% Umsatzsteuer)
Für Photovoltaik-Anlagen bis maximal 30 kWp, gebaut auf dem eigenen Hausdach, Garagen, Carport oder Nebengebäuden, gilt seit dem 01. Januar 2023 bis auf Weiteres ein bundesweit gültiger Umsatzsteuersatz von 0%. Entsprechend muss die normalerweise übliche Mehrwertsteuer von 19% gar nicht erst mitbezahlt werden, Angebote und Rechnungen werden daher in der Regel netto gleich brutto von uns ausgestellt.

Die Förderung umfasst alle wesentlichen Komponenten und Arbeitsleistungen zum Bau einer schlüsselfertigen Solarstrom-Anlage, angefangen beim Gerüstbau und notwendigen Anmeldungen, über die Photovoltaik-Module mit entsprechender Unterkonstruktion, dem oder den Wechselrichtern sowie einem Speichersystem. Zusätzliche E-Auto-Ladestationen, Heizanlagen oder nachträglichen Wartungen sind ausgenommen und bleiben weiterhin mit 19% belegt.
Auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern können von dieser Förderung profitieren, dafür wurde die mögliche Anlagengröße bei 15 kWp pro Wohneinheit bemessen. Alle weiteren Details hierzu können auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums nachgelesen werden.
EEG-Einspeisevergütung und Einkommensteuer-Befreiung
Die bundesweit gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz) gilt für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von maximal 100 kWp, wobei die Sätze je nach Anlagengröße und -art gestaffelt wurden. Der EEG-Fördersatz gilt ab dem Tag der vergütungstechnischen Inbetriebnahme einer Anlage, liegt derzeit für Eigenverbrauchsanlagen bei knapp unter 8 Cent/kWh und wird für mehr als 20 Jahre für den jeweiligen Betreiber fixiert. Für alle noch nicht realisierten Bauten sinkt die EEG-Einspeisevergütung alle 6 Monate um jeweils 1%. Alle Details hierzu können auf der Webseite der Bundesnetzagentur nachgelesen werden.
Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sind die Einnahmen durch den eingespeisten Strom zudem meist von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG), was insbesondere den Umgang mit dem Finanzamt in der Betriebsphase nochmal deutlich vereinfacht. Bei mehreren Photovoltaikanlagen gilt diese Regel bis 100 kWp pro Steuerpflichtigen insgesamt. Alle Details hierzu können im amtlichen Einkommensteuer-Handbuch des Bundesfinanzministeriums nachgelesen werden.
Heizungsförderung
Das bundesweit seinerzeit in einigen Medien als „Heizungshammer“ bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass bei einem Heizungstausch ein System mit mindestens 65% erneuerbare Energie-Nutzung eingebaut werden muss – also bspw. auf eine Wärmepumpe, Biomasse oder Hybrid-Komponente wie Solarthermie, Heizstäbe oder eine Pellet-Heizung. Das KfW-Programm 458 unterstützt diese Anforderungen durch finanzielle Zuschüsse bis zu 70% der Investitionssumme. Das Förderprogramm ist für Einfamilienhäuser bis 30.000 € gedeckelt und setzt sich modular aus einer Grundförderung sowie einem Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienzbonus zusammen. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Maximalbeträge für die erste Wohneinheit (30.000 €) zzgl. 15.000 € für die zweite bis zur sechsten Wohneinheit und nochmal 8.000 € für alles ab der 7. Wohneinheit. Alle weiteren Details zum Programm 458 können auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genau nachgelesen werden.
Für umfangreichere Sanierungsmaßnahmen an Immobilien die u.a. auch ein neues Heizsystem beinhalten, gibt es zudem das KfW-Programm 261. Es fördert die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und den Kauf von sanierten Gebäuden, in dem es zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit anbietet, die durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 45% der Kreditsumme ergänzt werden können. Alle weiteren Details zum Programm 261 können auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genau nachgelesen werden.
Für alle Vorhaben die noch unter Finanzierungsvorbehalt stehen, könnte auch das KfW-Programm 270 („Erneuerbare Energien – Standard“) einen Blick lohnen. Darin wird ein zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen angeboten. Es kann über die Hausbanken beantragt werden. Alle weiteren Details zum Programm 270 können auf dieser Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genau nachgelesen werden.
Kommunale Förderprogramme in der Region
Kommunale Förderungen gibt es im Großraum Braunschweig, Hannover, Wolfsburg, Salzgitter, Gifhorn, Hildesheim, Helmstedt, Goslar nur noch sehr vereinzelt, meist als kleine Pauschalen für Balkonkraftwerke (mit maximal 0,8 kW) oder als Spezialprogramme für erhöhte Aufwände bei denkmalgerechten Bauten. Sie sind zudem oft budgetär gedeckelt und funktionieren nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, daher sind sie häufig schnell wieder ausgeschöpft. Kommunale Zuschüsse sind ein netter On-Top-Bonus, aber man sollte eine Photovoltaik‑ oder Wärmepumpen‑Investition nicht davon abhängig machen.
Folgende Förderprogramme könnten Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens je nach Standort Ihrer Immobilie mit Blick auf 2026 genauer ansehen:
Braunschweig, Stadt: Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen (Balkonsolar) bis 0,8 kW, Inselsolaranlagen für Kleingärten, vertikalen PV-Anlagen (Fassade, Zäune), gemeinschaftlichen Solarstromprojekten (Mieterstrom, GGV), Wärmepumpen und energieeffizienz-Maßnahmen an Bestandsimmobilien (Dämmung). Für mehr Details bitte hier klicken.
Förderung von 10% der Investitionssumme für alle PV-Aufdach-Anlagen, errichtet und bestellt bei BS|ENERGY, sofern gleichzeitig auch ein „Naturstrom“ Tarif abgeschlossen wurde. Für mehr Details bitte hier klicken.
Gifhorn, Landkreis: Gefördert werden Balkonkraftwerke für Haushalte mit geringem Einkommen (bis zum Doppelten des Bürgergeld-Regelsatzes). Die Förderung ganz ausschließlich online über das Serviceportal des Landkreises beantragt werden. Für mehr Details bitte hier klicken.
Hannover, Stadt und Region: Der enercity-Fond „proKlima“ bietet für Wohngebäude eine Vielzahl von Förderprogrammen im Bereich Solarenergie, Heizung und Dämmung. Das Programm „DachVollToll“ fördert Vollbelegungen von PV-Dächern. Es gibt darüber hinaus Gründach- und Fassaden-Programme sowie Mieterstromzuschüsse, genauso wie Solarthermie-, Wärmepumpen- und Fernwärme-Zuschüsse. Für mehr Details bitte hier klicken.
Helmstedt, Stadt und Region: Förderung privater Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, darunter Balkonsolaranlagen und Mieterstromprojekte. Für mehr Details bitte hier klicken.
Hildesheim, Stadt: Förderung von denkmalgerechten Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen von bis zu 5.000 € pro Maßnahme. Für mehr Details bitte hier klicken.
Wolfsburg, Stadt: Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen (Balkonsolar) und auch Photovoltaik-Anlagen ab 1 kWp sowie Stromspeichern ab 3 kWh auf bestehenden Gebäuden. Für mehr Details bitte hier klicken.
Sonstige: In Peine, Salzgitter, Celle, Goslar oder Göttingen sind uns derzeit keine kommunalen Programme bekannt.