Nein, es gibt keine gesetztliche Vorgaben diese Anlagen-Komponenten zu versichern – weder für private, noch für gewerbliche Anlagenbetreiber. Dennoch wird dringend empfohlen, wenigstens für eine grundlegende Abdeckung zu sorgen.
Für private Anlagenbetreiber ist neben der hoffentlich sowieso vorhandenen Privathaftpflicht, auch eine Ergänzung/Aktivierung der Wohngebäude- sowie ggf. Hausratversicherung angeraten. Sollte der Standard-Leistungsumfang beim jeweiligen Versicherer nicht ausreichen, wird gegen Aufpreis häufig noch einen kombinierte Allgefahrenversicherung angeboten, die dann auch diverse Zusatzrisiken wie Ertragsausfälle, Diebstahl, Vandalismus, usw. abdeckt.
Für gewerbliche Betreiber ist eine Allgefahrenversicherung dagegen praktisch immer unvermeidlich, da Schäden ansonsten schnell existenzbedrohend werden könnten. Auch Banken und Förderstellen verlangen häufig eine vertraglich festgelegte Pflichtversicherung. Die Betriebshaftpflicht sollte insbesondere Wallboxen/Ladesäulen im halb-öffentlichen Raum einschließen. Die gewerblich genutzte Hardware sollten zudem immer separat über sogenannte Elektronik-/Maschinenversicherung abgesichert werden.
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